Dr. Urs Verweyen: „OLG München: Tarife der ZPÜ nur unverbindliche Forderung, voll der gerichtlichen Kontrolle unterworfen“, in: KVlegal Online.de vom 02.01.2012, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/ (abgerufen am 23.01.2014).
Bereits mit Urteil vom 29.4.2010 hatte das OLG München in dem Verfügungsverfahren Az. 6 WG 6/10 – ZItCo e.V. ./. ZPÜ, festgestellt, dass die von ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften einseitig aufgestellten Tarife zu Geräteabgabennach §§ 54 ff. UrhG den betroffenen Unternehmen gegenüber keine verbindliche Wirkung entfalten:
“Einen betragsmäßig durchsetzbaren Anspruch auf Urheberrechtsabgaben gegen die vom Antragssteller [dem ZItCo e.V.] vertretenen Hersteller kann den Antragsgegnerinnen [ZPÜ und VG Wort] nur
- ein zwischen …