Neue Gesamtverträge und Tarife für Tablets, Mobiltelefone

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/neue-gesamtvertraege-und-tarife-fuer-tablets-mobiltelefone/“, in: KVlegal Online.de vom 02.12.2015, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/neue-gesamtvertraege-und-tarife-fuer-tablets-mobiltelefone/ (abgerufen am 08.12.2015).

Die ZPÜ und Verwertungsgesellschaften haben sich mit dem BITKOM auf neue Gesamtverträge und Tarife für Mobiltelefone und Tablets geeinigt (vgl. schon hier). Die bisherigen Tarife der ZPÜ (36,- EUR für Handys, 15,xx EUR für Tablets) sind damit hinfällig.

Die neuen Gesamtverträge binden nur diejenigen Unternehmen, die diesen Gesamtverträgen beitreten, nicht jedoch Außenseiter. Die Tarife der ZPÜ sind generell unverbindlich und unterliegen voll der gerichtlichen Kontrolle.

Mit einer klärenden, höchstrichterlichen Entscheidung zu Abgabepflicht für Handys und Tablets ist erst in einigen Jahren zu rechnen. Derweil mehren sich die Zweifel an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abgabensystems in §§ 54 ff. UrhG, §§ 12 ff. UrhWG.

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