Dr. Urs Verweyen: „ZPÜ wirbt für PC-Gesamtverträge des BITKOM und droht mit Klagen; Nachteile für PC-Hersteller und Importeure“, in: KVlegal Online.de vom 12.02.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/zpue-wirbt-fuer-pc-gesamtvertraege-des-bitkom-u-a-mit-nachteilen-fuer-pc-hersteller-und-importeure/ (abgerufen am 18.02.2014).
Nach Abschluss der neuen Gesamtverträge über die urheberrechtliche Vergütung nach §§ 54 ff. UrhG für Personal Computer (PC) mit den Verbänden BITKOKM und BCH hat die ZPÜ bereits einen entsprechenden Tarif veröffentlicht wonach je PC Abgaben i.H.v. 13,1875EUR für Verbraucher-PC; 4,00 EUR für Business-PC und 10,625 EUR für “kleine” PC (zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%) geschuldet sein sollen. Diese Tarife stellen nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften dar und sind gerichtlich voll überprüfbar,